Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Firma Eastside Garage – An der
Strusbek 8a, 22926 Ahrensburg.
Unsere Preise sind Netto-Preise pro Stück, wenn nicht anders angegeben, und sind
bis auf Widerruf gültig. Angebote sind freibleibend. Schriftlich bestätigte
Aufträge sind bindend. Ein Termin zur Nachkontrolle unabhängig ob Privatkunde
oder gewerblicher Kunde, innerhalb von zwei Wochen nach Termin, gehört zur
Autofolierung dazu und ist somit ebenfalls verbindlich. Wird keine Nachkontrolle
wahrgenommen, so verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden,
unabhängig ob Privatkunde oder gewerblicher Kunde. Lieferzeitangaben sind
unverbindlich. Die Abbildungen können vom tatsächlichen Endergebnis abweichen.
a. Die Firma Eastside Garage verarbeitet nach Herstellervorgaben Folie auf das
in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in der eigenen Werkstatt, oder bei
Bedarf auch in externen Räumlichkeiten, wie z.B. Autohäusern. Wenn nicht anders
vereinbart, werden Fahrzeuge in den Räumlichkeiten der Eastside Garage foliert.
Ist eine Folierung in externen Räumlichkeiten von Nöten, so hat der Kunde dafür
zu Sorgen, dass diese Räumlichkeiten den Herstellervorgaben der
Folienlieferanten entsprechen. Wir folieren das spezifizierte Fahrzeug im
Regelfall, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, optisch von außen bis zur
Sichtkante.
b. Die Eastside Garage verarbeitet, reinigt und entfettet die zu verarbeitenden
Flächen unmittelbar vor Montage der Folien. Eine Garantie der staubfreien
Verarbeitung kann jedoch nicht gegeben werden. Staub- und Lackeinschlüsse bis zu
3% der Fahrzeugfläche sind vom Auftraggeber zu akzeptieren und stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
c. Eine Folierung der Türeinstiege ist nur gegen erhebliche Mehrkosten möglich.
Die erhöhten Kosten, Risiken auf nicht mehr werksgenaue Spaltmaße trägt der
Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin, im nachfolgend
beschriebenen Zustand, bei der Eastside Garage anzuliefern, damit eine Folierung
nach Herstellerangaben erfolgreich durchgeführt werden kann.
a. Die zu verarbeitenden Flächen müssen von groben Verschmutzungen befreit,
frisch gewaschen und entwachst sein.
b. Das Fahrzeug muss vollkommen trocken sein.
c. Es befinden sich keine Wertsachen im Fahrzeug. Wir übernehmen keine Haftung
für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen.
d. Das Fahrzeug sollte keine Lackversiegelung vorweisen.
e. Der Lack sollte frei von Kratzern, Dellen und Steinschlägen sein.
f. Bei Auftragserteilung übernimmt die Eastside Garage keine Gewährleistung auf
die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität von beschädigten und stark
verwitterten Bauteilen.
g. Eine Folierung ist nur auf lackierten bzw. glatten Oberflächen möglich.
h. Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in Werksqualität
garantiert werden. Hierbei greift die Eastside Garage auf die Vorgaben des
Folienherstellers zurück.
i. Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann die Eastside Garage ein Übergabeprotokoll
erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe festgehalten.
j. Sofern das Fahrzeug nicht dem oben genannten Zustand entspricht oder eine
Höhe über 2,60 Meter hat (Übergröße), kann die Folierung ggf. nur gegen
Mehrkosten erfolgen. Bei Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung
wie z.B. Beseitigung starker Verschmutzungen, trägt der Auftraggeber die
entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrarbeit wird mit € 80 zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer pro Stunde berechnet.
a. Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer zweidimensionalen
Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der
Folierung / Beschriftung.
b. Bei der Übertragung dieses zweidimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann
es durch die Fahrzeugformen, welche dreidimensional sind zu möglichen
Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf
haben wir technisch keinen Einfluss, so dass dies keinen Reklamationsgrund
darstellt. Vorgenanntes gilt auch hinsichtlich von Kunden eingereichter
zweidimensionaler Designentwürfe.
c. Soweit nicht anders schriftlich festgehalten, sind 5 Designentwürfe einer
Folierung / Beschriftung im Angebot inkludiert. Sollten mehr Entwürfe notwendig
sein, so berechnen wir jeden weiteren mit € 30 zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
d. Designentwürfe / Grafikerstellung sind ohne Auftragsbestätigung immer
kostenpflichtig und werden mit der Auftragserteilung einer Folierung /
Beschriftung verrechnet.
e. Designentwürfe / Grafikerstellung werden mit € 150 zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer für 5 Entwürfe berechnet.
f. Die Eastside Garage prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte
Designs Rechte Dritter verletzen. Dies ist ausschließlich Sache des
Auftraggebers. Eine Haftung der Eastside Garage besteht soweit nicht.
a. Folierungen sind nicht mit Fahrzeuglack oder einer Lackierung vergleichbar,
hierdurch bedingt kann es bei extremen Rundungen von Teilen zu Faltenbildungen
kommen.
b. Es ist nicht immer möglich komplexe Bauformen, wie z.b. vordere Stoßfänger in
einem Stück zu folieren. Hier wird mit Einlegern (Inlays oder Overlays) in nicht
sichtbaren Bereichen/ Schattenkanten gearbeitet und stellen keinen Grund für
eine Reklamation dar.
c. Folien können sich durch Sonneneinwirkung / Umwelteinflüsse farblich
verändern (Ausbleichung) und dies stellt keinen Reklamationsgrund dar (Stand der
Technik). Ebenso sind Farbunterschiede bei Nachbesserungen / Neufolierungen zu
akzeptieren.
d. Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonfolie u.a.)
können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen
Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt
und stellen keinen Mangel dar.
e. Das Verarbeiten von Folien ist Handarbeit und trotz angemessener
Räumlichkeiten und entsprechenden Vorarbeiten ist es nicht möglich
Staubeinschlüsse gänzlich auszuschließen. Diese werden bestmöglich vermieden,
stellen jedoch keinen Reklamationsgrund dar.
f. Auftretende Luftbläschen nach Übergabe an den Auftraggeber stellen keinen
Mangel dar. Diese werden bei der Nachkontrolle aufgestochen (Air Release Tool).
g. Folierungen von Schweißnähten oder zusammengesetzten Bauteilen bei
Transportern sind nicht dauerhaft folierbar. Diese werden geöffnet und stellen
keinen Reklamationsgrund insbesondere bei weißen Fahrzeuglacken dar.
h. Folierungen von Dächern insbesondere bei Transportern sind wohlmöglich nicht
in einem Stück lösbar. Ebenso sind Ablösungen aufgrund von tiefen Sicken in
engen Abständen zu akzeptieren (Stand der Technik).
a. Carwrappingfolien benötigen immer eine gewisse Art von Pflege. Pflegehinweise
befinden sich immer auf den Seiten der Folienhersteller. Wir klären mündlich
nach einer Folierung unseren Auftraggeber über die Pflege der Folie auf.
Schriftliche Pflegehinweise reichen wir nur auf schriftlicher Anfrage nach.
b. Mangelnde oder fehlerhafte Pflege führen immer zu Verlust der Gewährleistung
einer Folierung. Dies wird durch den Auftraggeber akzeptiert, sofern nicht
schriftlich dem widersprochen wird.
c. Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des
Untergrundes auf dem er verklebt wurde. Auf sauberen, wachs- und politurfreien
Flächen hält die Folie im Regelfall zwischen 2 und 8 Jahren. Eine Gewähr für
eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die
Haltbarkeit von der Pflege des Kunden abhängig ist.
d. Die verwendeten Folien sind für den deutschen Markt sowie dessen
Witterungseinflüssen optimiert und abgestimmt. Folienschäden die durch
Extremwettersituationen ( Sonne / Sturm / Hagel ) auftreten sind kein
Reklamationsgrund.
e. Verunreinigungen durch Vogelkot sind sofort und unverzüglich zu entfernen.
Dies kann mit nassem handelsüblichen Microfasertuch nach kurzer Einweichzeit
durchgeführt werden. Folienschäden durch Missachtung von Vogelkot stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
f. Grundsätzlich können wir auf Fremdmaterialien sowie Folien die wir für eine
Folierung nicht empfehlen (sogenannte Chinafolien o.a. günstige
Alternativprodukten) keine Gewährleistung geben. Wir raten stets von solchen
Folierungen Abstand zu nehmen.
g. Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt.
a. Eine Steinschlagschutzbeschichtung erfolgt immer durch Nassverklebung, da es
sich um eine hoch transparente Folie handelt und bei einer Trockenverklebung
Lufteinschlüsse nicht zu verhindern wären, was wiederum das Endergebnis optisch
minderwertig macht. Daher ist der Trocknungsprozess unumgänglich, was bedeutet,
dass das Fahrzeug über Nacht / Nächte temperiert in unserer Montagehalle
verbleiben muss.
b. Übergroße Fahrzeugteile, die über ein Maß von 152cm in Breite oder Länge
gehen, müssen in einzelnen Teilen verklebt werden. Dabei wird eine Naht Stoß an
Stoß gesetzt. Diese Naht wird möglichst an hervorstehenden Kanten des Fahrzeuges
gesetzt, damit die optische Beeinträchtigung nicht zu sehr ins Auge fällt.
Selbiges gilt bei sehr konkaven und konvexen Stellen (meist an den Stoßstangen),
wo eine vollständige 3D Verklebung mit einer PU-Folie nicht mehr möglich ist.
c. Lackschutzfolie hat den vorrangigen Grund den Lack zu schützen, daher kann es
vorkommen, dass insbesondere bei komplexen Bauformen die Folie mehrteilig
verklebt werden muss. Ebenso ist nicht immer möglich durch enge Spaltmaße die
Folie um Kanten zu legen, diese werden dann vor der Kante geschnitten. Dies
stellt kein Reklamationsgrund dar, sondern ist Stand der Technik und ist somit
zu akzeptieren, sofern nicht schriftlich andere Absprachen festgehalten wurden.
d. Eine komplett staubfreie Montage ist nicht umsetzbar, daher sind kleinere
vereinzelte Einschlüsse kein Reklamationsgrund.
a. Reklamationen und / oder Beanstandungen sind unverzüglich mit Bildnachweis in
schriftlicher Form per E Mail oder WhatsApp zu melden. Hier gilt die
Schadensminderungspflicht des Kunden, unabhängig von Privatkunde /
Endverbraucher oder gewerblicher Kunde.
b. Wir behalten uns vor 2 Nachbesserungen in unseren Hallen durchführen zu
können.
c. Nur Folienablösungen die zweifellos auf handwerkliche Fehler bei der
Verklebung zurück zu führen sind, sind Fälle für eine Nachbesserung.
d. Folienschäden die durch mangelnde Pflege, fehlerhafte Reinigungen oder
fehlender Versiegelungen entstanden sind, sind kein Reklamationsgrund. Hier
gelten die Pflegehinweise der jeweiligen Folienhersteller.
e. Nachbesserungen können durch Neuverklebung Farbabweichungen beinhalten, dies
ist für den Kunden, unabhängig von Privatkunde oder gewerblicher Kunde zu
akzeptieren.
f. Sofern technisch sauber und optisch akzeptabel möglich werden nur betroffene
Folienschäden nachgebessert. Auszüge aus anderen Branchen wie z.b. dem Baurecht
gelten hierbei nicht.
g. Der Kunde, unabhängig ob Privat oder Gewerblich, hat erst nach 2 erfolglosen
Nachbesserungen das Recht auf Erstattung eines Teilbetrages der Folierkosten.
Dies ist jedoch immer im Verhältnis zur verklebten Gesamtfläche des Fahrzeuges
zu stellen. Auszüge aus anderen Branchen die z.b. dem Baurecht greifen hier
nicht.
a. Die Nachkontrolle muss zwingend innerhalb von 14 Tagen nach der Folierarbeit
in unserer Halle durchgeführt werden.
b. Der Kunde hat hierbei die Rechnung vorzulegen. Die gilt als rechtzeitigen
Nachweis der Nachkontrolle. Die Rechnung wird mit unserem Stempel der
Nachkontrolle versehen und erneut unterzeichnet.
c. Sollte der Kunde nicht rechtzeitig zur Nachkontrolle erscheinen können, so
bedarf es der schriftlichen Meldung per E Mail oder WhatsApp.
d. Das Versäumnis einer Nachkontrolle führt immer zum Verlust der Gewährleistung
auf die Folierarbeit. Dies bestätigt der Kunde, Privat oder Gewerblich, mit
seiner Unterschrift auf der Rechnung.
a. Das Ersatzfahrzeug ist Vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung für den
Kunden liegt bei € 1.000 bei Eigenverschulden eines Schadens.
b. Bei Unfällen und anderen Schäden ist immer die Polizei herbeizurufen.
c. Fahrten sind KM unabhängig.
d. Es besteht die Voll-Voll-Regelung. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein,
dass Fahrzeug zu tanken, so wird eine Tankpauschale zzgl. der Kraftstoffmenge in
Höhe von € 50 berechnet.
e. Es sind nur Fahrten innerhalb der EU möglich.
f. Nicht statthaft sind Umzüge ( Wohnungswechsel ),Entrümpelungen jeglicher Art,
Gartenabfallbeseitigungen, Teilnahmen an Rennsportveranstaltungen, Fahrten durch
unwegsamen Geländen, Tiertransporte und unsachgemäße Fahrten jeglicher Art
(Burnouts u.ä.).
g. Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
h. Strafmandate („Falschparken“, „Blitzerbescheide“ usw.) trägt zu 100% der
Kunde.
a. Sollte bis zur Fertigstellung / Abholung es zu finanziellen Engpässen seitens
des Auftraggebers kommen und die Restsumme nicht bar oder per Kartenzahlung
bezahlt werden können, behält sich die Eastside Garage vor, das Fahrzeug nicht
auszuhändigen.
b. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bereits bestehende
Geschäftsbeziehungen mit 100% Vorkasse zu bedienen.
c. Bei Aufträgen mit Terminvergabe ist sofort eine Anzahlung von Euro 500.- zu
entrichten. Der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig und bei Abholung in
Bar, per Kartenzahlung oder Vorabüberweisung zu entrichten.
d. Eine kostenfreie Stornierung eines Termins ist 2 Werktage vorher noch
möglich. Im Falle einer Absage kürzer als 2 Werktage vor dem Termin, sind 80%
der, in der Auftragsbestätigung aufgeführten, Gesamtsumme zu entrichten.
e. Die Ware bleibt, bis zum restlosen Begleichen aller Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehungen, unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
ist der Standort von der Eastside Garage. Gerichtsstand für beide Seiten ist
Lübeck.
f. Finanzierungen / Ratenkäufe sind durch unsere Partnerbank möglich. Die
Eastside Garage hat keinen Einfluß auf die Entscheidung der Partnerbank.
g. Sollte unser Zahlungsziel nicht beachtet werden, so wird sofort ein
Mahnverfahren eingeleitet. Zahlungserinnerungen versenden wir nicht. Sofern
nicht anders schriftlich festgehalten, gilt dies als akzeptiert.
a. Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienlieferanten und
unter Berücksichtigung deren Haftungsrichtlinien ausgeführt.
b. Nimmt der Kunde, Privat oder gewerblich, den Termin zur Nachkontrolle nicht
wahr, verfallen jegliche gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
c. Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesen AGB
eine abweichende Regelung getroffen ist.
d. Alle Informationen die die Eastside Garage bereitstellt, sei es über
www.eastsidegarage.de oder über einen anderen Weg, haben rein informativen
Charakter. Zu Informationen im Sinne dieser Ziffer zählen technische Angaben,
Verarbeitungshinweise, Pflegehinweise, Maß- und Leistungsbeschreibungen. Die
Eastside Garage übernimmt hinsichtlich der Richtigkeit keine Gewähr. Für Art und
Umfang der von der Eastside Garage zu erbringenden Leistungen, ist im
Zweifelsfall allein die Bestellzusammenfassung maßgebend.
e. Die Eastside Garage prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte
Designs Rechte Dritter verletzen. Dies ist ausschließlich Sache des
Auftraggebers. Eine Haftung der Eastside Garage besteht soweit nicht.
f. Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten des §377 HGB und die auf 1 Jahr verkürzte Verjährung bei
Gewährleistungsansprüchen.
g. Eine zusätzliche Garantie geben wir nicht.
Eine Haftung ist ausgeschlossen soweit:
• Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt entstanden sind.
• Beschädigung oder Mängel auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
• Folgeschäden durch unsachgemäße oder fehlende Pflege und Pflegeprodukte
entstanden sind.
• Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind.
• Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos
zeigen.
a. Gegenüber Verbrauchern haftet die Eastside Garage nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung der Vertragspflicht
handelt. Bei Vertragsverletzung haftet die Eastside Garage im vollem Umfang.
b. Gegenüber Unternehmern haftet die Eastside Garage nur für vorsätzliche oder
fahrlässige Schäden. Liegt eine Verletzung der Vertragspflicht vor, so haftet
die Eastside Garage nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c. Beim Entfernen der Folie kann sich der Klarlack ablösen. Dies liegt nicht an
der Verarbeitung der Folie sodass hierfür keine Haftung übernommen wird.
d. Die Eastside Garage haftet der Höhe nach nur für bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schäden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
e. Für mittelbare Schäden haftet die Eastside Garage nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
f. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei
Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Übernahme ausdrücklicher
Garantien durch die Eastside Garage.
a. Die Eastside Garage haftet nicht für Schäden an Fahrzeugteilen die Bauart-
und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage, entstehen können.
b. Der Auftraggeber hält die Eastside Garage von allen Ansprüchen frei, die
gegenüber der Eastside Garage von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung
drohen. Die Freistellung schließt die Kosten einer Rechtsverteidigung, sowie
alle weiteren Kosten ein.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtetet, wahrheitsgemäß zur vollständigen
Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.
Stand: 09.05.2023